Häufig gestellte Fragen zur Anmeldung und den Gebühren

Auf dieser Seite haben wir einige Informationen rund um häufige Fragestellungen zu den Themen Anmeldung  und GebührenBAFöG und Stipendien  für dich zusammengestellt. Selbstverständlich beantworten wir deine Fragen gerne auch persönlich. Hierzu wenden dich bitte an unser Sekretariat.

Anmeldung

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, damit ich eine Ausbildung beginnen kann?

Bis zum Beginn der Ausbildung musst du deinen mittleren Schulabschluss nachweisen.

Kann ich mich schon vor Erhalt meines mittleren Schulabschlusses an der BFS Wedel anmelden und welche Dokumente muss ich der Anmeldung mindestens beilegen?

Das ist möglich. Bitte sende uns dazu folgende Unterlagen:

  • Vollständig ausgefüllter Ausbildungsvertrag
  • Die letzten drei Halbjahreszeugnisse
  • Lebenslauf
  • Passbild
  • Beidseitige Kopie deines Personalausweises
  • Meldebescheinigung

Wenn wir dir anhand dieser Unterlagen bereits einen Ausbildungsplatz anbieten können, so erhältst du als Reaktion von uns den Ausbildungsvertrag, zusammen mit der Aufforderung, das Abschlusszeugnis in beglaubigter Kopie sowie deine Krankenkassenbescheinigung rechtzeitig vor Ausbildungsbeginn nachzureichen.

Können wir anhand deiner Unterlagen noch keine Zulassungsentscheidung fällen, so teilen wir dir dies mit und bitten dich, uns die Abschlussdokumente nach Erhalt nachzureichen. Deine Anmeldung befindet sich so lange noch auf der Warteliste und kann erst akzeptiert werden, wenn alle Unterlagen vollständig sind.

Wie lange dauert die Bearbeitung meiner Anmeldung?

Bezüglich der Bearbeitung der Anmeldungen warten wir nicht das Ende der Anmeldefrist ab, sondern wir vergeben die verfügbaren Ausbildungsplätze in der Reihenfolge des Eintreffens. Du profitierst bei uns daher von einer zeitigen Anmeldung. In der Regel erhältst du innerhalb von 14 Tagen unsere Zulassungsentscheidung. Dieses ist natürlich abhängig vom jeweiligen Arbeitsaufkommen und der personellen Situation hinsichtlich Ferienzeit und/oder eventueller Ausfallzeiten wegen Krankheit.

Wie sind die Anmeldefristen?

Du kannst dich jederzeit bei uns anmelden. Die Ausbildungen beginnen jeweils zum 01. Oktober eines jeden Jahres. Hierfür meldest du dich für das aktuelle Jahr bis zum 31. August. Gegebenenfalls werden die Fristen um bis zu einen Monat verlängert. Die Ausbildungsplätze vergeben wir nach Eignungskriterien in der Reihenfolge des zeitlichen Eingangs der Anmeldungen. Je früher du dich anmeldest, desto höher sind deine Chancen.

Gibt es eine erforderliche Durchschittsnote?

Die BFS Wedel möchte auch Interessierten mit einem weniger guten Abschluss eine Ausbildung ermöglichen. Deshalb gibt es keine erforderliche Durchschnittsnote. Für eine Entscheidung wird im Zweifel der Lebenslauf herangezogen.

 

Gebühren

Warum erhebt die BFS Wedel Gebühren?

Die BFS Wedel ist eine staatlich anerkannte, private Schule. Da die Gelder der Landesförderung für unser anspruchsvolles Angebot nicht ausreichen, müssen wir zusätzlich Gebühren erheben, um die laufenden Kosten des gesamten Ausbildungsbetriebs zu decken.

Welche weiteren Kosten fallen neben den Gebühren für die Ausbildung an?

Unsere Gebührenordnung ist Teil unseres Aufnahmeantrags. Die meisten Kosten entstehen nur dann, wenn Fristen versäumt wurden.

Ist ein Semesterticket (HVV-Ticket) in der Ausbildungsgebühr enthalten?

Nein. Wir stellen dir jedoch selbstverständlich gerne zu Öffnungszeiten unseres Sekretariats einen entsprechenden Berechtigungsnachweis für die vergünstigte Nutzung des HVV aus. Ein Antragsformular erhältst du im Sekretariat. Die Bescheinigung stellen wir jeweils Anfang des Semesters für das laufende Semester aus.

Was muss ich bei der Überweisung meiner Ausbildungsgebühren beachten?

Für Deine Ausbildungsgebühren erhälst Du einen Gebührenbescheid über das Studierendenportal myCampus. Der Bescheid hängt an Deinem "Studienablaufplan". Alle Informationen zu Höhe der Gebühr, der Bankverbindung und dem korrekten Verwendungszweck entnimmst Du bitte diesem Gebührenbescheid.

Bis wann muss ich die Ausbildungsgebühren bezahlen?

Du musst die Ausbildungsgebühren spätestens zum Semesterbeginn (1. April zum Sommersemester oder 1. Oktober zum Wintersemester) zahlen.

Warum bekomme ich eine Zahlungserinnerung?

Du erhältst  von uns eine Zahlungserinnerung, wenn du die anfallenden Gebühren noch nicht beglichen hast oder wir deine Zahlung z.B. aufgrund einer fehlenden Matrikelnummer im Verwendungszweck der Überweisung nicht zuordnen konnten.

Warum bekomme ich eine Zahlungserinnerung, obwohl ich einen Teilbetrag gezahlt habe?

Ab dem zweiten Semester ist es möglich, die Ausbildungsgebühren in Raten zu zahlen. Dafür musst du mit uns vorab eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen haben. Liegt diese Vereinbarung nicht vor, dürfen keine Ratenzahlungen vorgenommen werden.

Ab wann und wie kann ich eine Ratenzahlungsvereinbarung abschließen?

Gemäß Gebührenordnung ist ab dem zweiten Semester eine Ratenzahlung nach Absprache mit der Buchhaltung und Abschluss einer schriftlichen Vereinbarung möglich. Die Ausbildungsgebühr erhöht sich um 5 Prozent (aufgerundet auf ganze Euro).

Wann bekomme ich die Informationen für einen BAföG-Antrag?

Für die Beantragung von BAföG benötigt das BAföG-Amt deine Ausbildungsbescheinigung. Diese kann über das Sekretariat angefordert werden.

Eine Bescheinigung mit Stempel und Unterschrift der BFS Wedel ist für die Erstbeantragung von BAföG allerdings nicht erforderlich.

BAföG

Für die Gewährung von staatlichen Ausbildungsbeihilfen gelten die Regelungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG). Informationen über BAföG erhalten Sie auf den Webseiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (http://www.bafoeg.bmbf.de) sowie bei Ihrem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung. Weitere Informationen finden Sie auf den BAföG-Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

Bescheinigungen

Bescheinigungen für die Kindergeldkasse, BAföG, Schülerfahrkarten etc., die für das folgende Semester benötigt werden, können immer erst ab Anfang September bzw. März ausgestellt werden.

Stipendien

BFS-Stipendium für technische Auszubildende

Um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, haben die BFS Wedel und fünfzehn Partnerunternehmen ein Stipendienprogramm ins Leben gerufen.

Grundlagen an der Berufsfachschule, Praxis in der Firma

Das Konzept: Die Firmen finanzieren ausgewählten Schülern die Ausbildung an der BFS. Die Azubis verpflichten sich im Gegenzug, nach dem Abschluss für eine bestimmte Zeit im Unternehmen zu arbeiten. Das Motto lautet also "theoretische Ausbildung an der BFS, praktische vor Ort in der Firma".

"Es ist viel schwieriger als früher, Mitarbeiter zu finden. Daher wollen wir nach bisherigen Planungen in jedem Jahr jeweils einer Schülerin oder einem Schüler die Ausbildung finanzieren" gibt Olaf Breitkreuz, Geschäftsführer der Messtechnik Nord GmbH bekannt.

Die Ausbildungsgänge in den Bereichen Informatik, Wirtschaft, Technik und Medien  beginnen jährlich Anfang Oktober und dauern mindestens zweieinhalb Jahre. Neben dem Unterricht gibt es pro Schulhalbjahr rund sechs Wochen unterrichtsfreie Zeit, in der die Schüler selbstständig Seminaraufgaben erarbeiten und Industriepraktika absolvieren.


Ihr Ansprechpartner in dieser Sache ist Birger Wolter

Weitere Stipendienanbieter

Auf diese weiteren Stipendien können Berufsfachschüler sich selbstständig bewerben unter

Mystipendium

Ausbildung-me

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  • Montag 10:00 bis 14:00 Uhr
  • Dienstag 12:00 bis 16:00 Uhr
  • Mittwoch 10:00 bis 14:00 Uhr
  • Donnerstag 12:00 bis 16:00 Uhr
  • Freitag 10:00 bis 14:00 Uhr

Telefonisch erreichen Sie uns werktags von 8:30 bis 16:00 Uhr.

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